Gebäudereinigung · Frankfurt & Rhein-Main
Sauber jede Woche. Ganz ohne Ihr Zutun.
Fläche und Turnus angeben, Richtwert sehen, Anfrage senden – den Rest übernehmen wir. Gereinigt wird von geprüften Gebäudereinigern aus Ihrer Region.
Größenordnung in 20 Sekunden
Was kostet das bei mir?
In der Gebäudereinigung ist nicht die Fläche der Preistreiber, sondern Fläche mal Häufigkeit. Geben Sie beides an – den Rest rechnen wir über die Flächenleistung in Quadratmetern je Stunde, nicht über einen pauschalen Quadratmeterpreis.
Richtwert berechnen
Fläche und Turnus genügen für die Größenordnung – der verbindliche Preis folgt nach der Begehung.
Gerechnet über die Flächenleistung in Quadratmetern je Stunde, nicht über einen pauschalen Quadratmeterpreis. Es ist ein Richtwert nach oben offen – verbindlich wird der Preis, den der Betrieb nach der Begehung nennt.
Diesen Umfang anfragenWorum geht es?
Zuhause oder im Objekt
Im Haushalt zählt Vertrauen und die Steuer, im Objekt zählen Turnus, Nachweis und Vertretung. Beides ist Reinigung – aber es rechnet, haftet und läuft unterschiedlich. Wählen Sie Ihres, Katalog und Anfrage stellen sich darauf ein.
Einmal vereinbaren, dann läuft es
Die meisten Objekte brauchen keine einzelne Reinigung, sondern einen Rhythmus: dieselbe Kraft, derselbe Wochentag, dieselbe Uhrzeit. Als Turnusvertrag steht das im Angebot des Betriebs mit einem festen Monatsbetrag – Sie müssen nicht jedes Mal neu anfragen, der Betrieb plant Sie ein, und bei Krankheit oder Urlaub greift die Vertretungsregelung. Kündbar nach den Fristen des Betriebs.
Turnus anfragenLeistungskatalog
Wählen Sie, was gebraucht wird
26 Positionen mit „ab“-Preis. Was Sie hier antippen, steht unten in der Anfrage – Sie müssen nichts doppelt eingeben.
Zu den Preisen: Alle Werte sind unverbindliche „ab“-Preise für die Zone Frankfurt Kern – der Einstieg bei gutem Zustand, normalem Zugang und üblichem Belag. Nach oben sind sie offen: über den tatsächlichen Preis entscheidet der Bestand, und den sieht man erst vor Ort. Verbindlich wird der Preis erst nach der Objektbegehung durch den ausführenden Betrieb. Jeder Partnerbetrieb kalkuliert eigenständig. Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt. Die Unterhaltsreinigung rechnet je Quadratmeter und Einsatz – der Monatsbetrag ergibt sich erst aus dem Turnus. Fenster rechnen je Element, Sonderarbeiten nach Stunde. Für Außenzonen kommt eine Anfahrtspauschale hinzu. Bei kleinen Flächen greift ein Mindestansatz je Einsatz, weil Anfahrt, Rüsten und Abschluss unabhängig von der Größe anfallen. Verbrauchsmaterial ist, wo nicht anders angegeben, gesondert kalkuliert.
Wann ein Zuschlag dazukommt
Zuschläge rechnen prozentual auf den Auftragswert, nicht als fester Betrag. Was einen auslöst, steht hier und nicht im Kleingedruckten.
Unterhaltsreinigung im Turnus
Je öfter wir kommen, desto günstiger der Quadratmeter
Das ist kein Mengenrabatt, sondern Aufwand: Wo wöchentlich gereinigt wird, setzt sich weniger fest – jeder einzelne Einsatz geht schneller. Wer selten reinigen lässt, zahlt den angesammelten Schmutz mit.
| Turnus | je m² | gegenüber 1× |
|---|
Unverbindliche „ab“-Werte für die Zone Frankfurt Kern, inklusive Umsatzsteuer. Die Bezugsgröße je m² gibt der Leistungskatalog des Betriebs vor; verbindlich wird der Preis erst nach der Objektbegehung. Für laufende Turnusse gilt der Mindestwert als Monatswert, nicht je Einsatz.
Für Objektbetreuung im Turnus, Treppenhausreinigung ganzer Anlagen oder mehrere Standorte lohnt ein Rahmenvertrag: ein Ansprechpartner, feste Konditionen, ein Einsatzplan. Für Rahmenverträge und laufende Turnusse gilt kein Mindestauftragswert je Einsatz.
So läuft es
In vier Schritten zum Termin
Sie wissen jederzeit, wer gerade dran ist.
-
01
Sie
Objekt ausschreiben
Fläche, Turnus, Zutritt, was gereinigt werden soll – dazu die Regel, nach der gewertet werden soll. Zwei, drei Fotos sagen mehr als jede Beschreibung.
2–3 Minuten -
02
CityPutzer
Ausschreibung läuft
Wir laden die geprüften Betriebe Ihrer Zone ein – mit Leistung, Umfang und Postleitzahl, ohne Ihren Namen. Jeder bietet für sich; keiner sieht die Gebote der anderen.
bis zum Ende der Bietfrist -
03
Sie
Zuschlag
Nach der Frist sehen Sie die Gebote in der Reihenfolge Ihrer Regel. Ein Gebot ist verbindlich – wer bietet, sagt zu. Sie nehmen an – der Vertrag entsteht direkt mit dem Betrieb. Beim Turnus als fester Monatsbetrag. Bietet nur ein Betrieb, bekommen Sie sein Gebot – und wir sagen Ihnen, dass es keinen Wettbewerb gab.
nach Ihrer Wahl -
04
Betrieb
Gereinigt und übergeben
Ausführung zur vereinbarten Zeit, Schlüssel zurück oder im vereinbarten Verfahren. Abgerechnet wird direkt mit dem Betrieb.
am vereinbarten Termin
Bevor wir vermitteln
Zehn Nachweise entscheiden, ob ein Betrieb Ihr Objekt reinigt
Wir vermitteln nicht an jeden. Von den zwanzig Unterlagen, die wir verlangen, sind zehn sperrend: Fehlt eine davon, bekommt der Betrieb Ihre Anfrage nicht – und ein abgelaufener Nachweis wirkt genauso wie ein fehlender. Die vollständige Liste steht offen auf dieser Seite; wir halten unsere Kriterien nicht zurück.
20Nachweise verlangt 10davon sperrend
- sperrtBetriebshaftpflicht mit Obhutsschadendeckung
- sperrtBetriebshaftpflichtversicherung (3 Mio. / 3 Mio. / 250 T€)
- sperrtSchlüsselverlustdeckung (mind. 50.000 €)
Geprüft werden Unterlagen, keine Reinigungsergebnisse. Wir kontrollieren, ob ein Betrieb zugelassen, versichert und bei den Sozialkassen gemeldet ist – nicht, wie gut er an einem einzelnen Tag arbeitet. Wer mehr verspricht, verspricht etwas, das er nicht prüft.
Öffentliche Kundenbewertungen zeigen wir nicht an. Betriebe werden nach jedem Auftrag bewertet – das gehört zur laufenden Prüfung, wird aber nicht als Kundenstimme ausgestellt. Sobald sich das ändert, steht an dieser Stelle, wie wir prüfen, dass eine Bewertung zu einem tatsächlich vermittelten Auftrag gehört.
Ihre Wertung
Wonach soll gewertet werden?
Antworten mehrere Betriebe auf Ihre Anfrage, entscheidet Ihre Regel, welches Angebot vorn liegt. Antwortet nur einer, bekommen Sie sein Angebot — die Regel ändert daran nichts. Zugesagte Zeit ist Aufwand, nicht Qualität — deshalb heißt die dritte Regel „Umfang“ und nicht „Leistung“. Sie können die Wahl bis zum Absenden ändern.
Bei Ausgewogen heißt das:
Anfrage
Ihre Anfrage
Je genauer Fläche, Turnus und Zutritt, desto belastbarer das Angebot. Nichts davon ist verbindlich – verbindlich wird erst der Preis, den der Betrieb Ihnen nennt.
Gewertet wird nach: AusgewogenRegel ändern
Anfrage ist eingegangen
Wir prüfen den Umfang und leiten Ihre Anfrage am selben Werktag an einen geprüften Fachbetrieb weiter. Sie hören von uns, sobald der Betrieb feststeht – das verbindliche Angebot kommt dann von ihm.
Eine Bestätigung mit dieser Nummer ist an Ihre E-Mail-Adresse unterwegs. Absagen bleiben in den Fristen aus den Absagekonditionen kostenfrei.
Gut zu wissen
Was Sie vor der Vermittlung wissen sollten
Fünf Dinge, die in der Gebäudereinigung regelmäßig Geld kosten oder Geld zurückbringen. Wir stellen sie vor den Vertrag, nicht ins Kleingedruckte.
Objektbegehung
Warum vorher jemand vorbeikommt
Gebäudereinigung lässt sich aus der Ferne nicht seriös kalkulieren. Was Sie hier sehen, sind deshalb durchweg „ab“-Preise – der Einstieg, nicht das Ergebnis. Verbindlich wird die Zahl, die der Betrieb nach der Begehung nennt.
Der Zustand entscheidet, nicht die Fläche
Zwei Büros mit je 200 m² können sich im Aufwand um die Hälfte unterscheiden. Das sieht man erst, wenn man drinsteht.
- Bodenbelag und sein Pflegezustand – beschichtet, versiegelt, offenporig
- Zahl und Größe der Sanitärräume, nicht nur die Gesamtfläche
- Glasflächen, Höhe und wie man an sie herankommt
- Möblierung, Publikumsverkehr, Altlasten aus der Vornutzung
- Zutritt, Alarm, Aufzug, Stellplatz und Wasseranschluss
Kostet nichts und bindet nichts
Die Begehung gehört zur Angebotserstellung des Betriebs – nicht zur Leistung, die Sie später bezahlen.
- Kostenfrei und ohne Abschlusszwang – Aufnahmebedingung in unserem Netzwerk
- Dauert bei Wohnung und Büro meist unter einer halben Stunde
- Auf Wunsch kommen wir mit und nehmen die Flächen mit auf
- Sagen Sie nach dem Angebot ab, entstehen Ihnen keine Kosten
- Uns gegenüber entsteht Ihnen ohnehin kein Entgelt
Wann Fotos genügen
Bei kleinen, klar umrissenen Einmalaufträgen kann der Betrieb aus Bildern verbindlich kalkulieren. Ob er das tut, entscheidet er – nicht wir.
- Typisch: Wohnungsübergabe, Fensterreinigung, einzelner Grundreinigungstermin
- Nötig sind Bilder von Bad, Küche, Böden und den Fenstern
- Der Betrieb hält fest, worauf er kalkuliert hat
- Weicht der Bestand davon ab, wird vor Ort neu vereinbart – nicht nachberechnet
- Bei Turnus, Rahmenvertrag und Objekten bleibt es bei der Begehung
Was danach schriftlich feststeht
Erst dieses Angebot bindet – es kommt vom Betrieb, nicht von uns.
- Verbindlicher Betrag je Einsatz, beim Turnus der Monatsbetrag
- Leistungsverzeichnis: was gereinigt wird und was ausdrücklich nicht
- Turnus, Wochentag, Zeitfenster und die Vertretungsregelung
- Wer Verbrauchsmaterial stellt und wie der Zutritt geregelt ist
- Kündigungs- und Absagekonditionen
Bis zur Begehung sind alle Zahlen auf dieser Seite unverbindliche Einstiegswerte für die Zone Frankfurt Kern. Sie sind nach unten gerechnet – guter Zustand, normaler Zugang, üblicher Belag – und können nach oben abweichen; eine Preisobergrenze sagen wir damit nicht zu. Den Termin vereinbart der Betrieb direkt mit Ihnen; wir geben dafür Ihre Anfrage weiter und bleiben Ansprechpartner. Der Vertrag über die Reinigung kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem ausführenden Betrieb zustande.
Bevor Sie jemandem den Schlüssel geben
Was ein verlorener Schlüssel wirklich kostet
Das ist der Punkt, an dem in der Gebäudereinigung die teuersten Schäden entstehen – und der einzige, den man vorher regeln kann. Deshalb steht er hier vorn und nicht im Kleingedruckten.
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Nicht der Schlüssel – die Anlage
Geht ein Generalschlüssel einer gleichschließenden Anlage verloren, ist nicht ein Zylinder betroffen, sondern jeder. Ersetzt werden muss die Sicherheit, nicht das Stück Metall.
- Richtwert oben: Zylinder, Montage und neue Schlüssel je Zylinder
- Ob getauscht werden muss, entscheidet die Sicherheitslage – nicht der Preis
- Ein Wohnhaus mit 40 Parteien hat rund 120 Zylinder – nicht 40
Die Versicherung, nach der niemand fragt
Eine gewöhnliche Betriebshaftpflicht deckt Schlüsselverlust nicht automatisch – es braucht einen ausdrücklichen Einschluss mit ausreichender Summe.
- Wir lassen uns den Einschluss vor Aufnahme nachweisen
- Deckungssumme muss zur Objektgröße passen
- Ohne Nachweis vermitteln wir keine Schlüsselübergabe
Übergabe wird protokolliert
Wer welchen Schlüssel wann bekommen hat, gehört auf ein Blatt Papier – mit Unterschrift. Ohne Protokoll ist im Streitfall nichts beweisbar.
- Anzahl, Kennzeichnung und Empfänger namentlich
- Rückgabe wird genauso quittiert
- Bei Personalwechsel im Betrieb neu ausgestellt
Schlüsseltresor statt Schlüsselbund
Wo es geht, ist ein Schlüsseltresor am Objekt oder ein Codeschloss die ruhigere Variante: Der Schlüssel verlässt das Grundstück nicht.
- Code lässt sich bei Personalwechsel ändern
- Kein Transportrisiko, kein Verlust unterwegs
- Bei elektronischen Anlagen wird der Zutritt protokolliert
Der Rechner ist eine Größenordnung, kein Angebot: Zylinderpreise unterscheiden sich je nach Sicherheitsstufe erheblich, und ob überhaupt getauscht werden muss, entscheidet der Einzelfall. Verbindlich ist allein, was Ihr Schließanlagenhersteller und der Versicherer sagen. Wir prüfen bei Aufnahme die Nachweise des Betriebs; eine laufende Überwachung des Schlüsselverbleibs findet nicht statt.
Was zurückkommt
Ein Fünftel holen Sie sich vom Finanzamt
Reinigung im selbstgenutzten Haushalt ist eine haushaltsnahe Dienstleistung – und damit absetzbar. Das ist kein Kleingedrucktes, das ist bares Geld, wenn drei Dinge stimmen.
20 % der Arbeitskosten
Von den Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten ziehen Sie 20 % direkt von der Steuerschuld ab – bei haushaltsnahen Dienstleistungen bis zu 4.000 € im Jahr. Material zählt nicht mit.
- Gilt für Wohnungsreinigung, Fenster und Grundreinigung
- Auch für die Treppenhausreinigung Ihrer Wohnanlage
- Mieter setzen den Anteil über die Nebenkostenabrechnung ab
Rechnung mit getrennten Posten
Arbeits- und Materialkosten müssen getrennt ausgewiesen sein. Steht nur eine Summe darauf, erkennt das Finanzamt nichts an.
- Betriebe im Netz weisen das standardmäßig aus
- Fahrt- und Maschinenkosten gehören zum Arbeitsanteil
- Rechnung aufbewahren, zwei Jahre Nachweispflicht
Überweisen, nicht bar zahlen
Barzahlung ist der häufigste Grund für die Ablehnung – und in der Reinigungsbranche der häufigste Anlass. Es braucht einen Zahlungsnachweis über das Konto.
- Überweisung, Lastschrift oder Karte
- Kontoauszug ist der Nachweis
- Auch bei kleinen Beträgen – keine Ausnahme
Im Betrieb gilt etwas anderes
§ 35a EStG greift nur im privaten Haushalt. Für Unternehmen ist die Reinigung Betriebsausgabe, für Vermieter Werbungskosten – beides in voller Höhe, aber anders erfasst.
- Gewerbe: voller Betriebsausgabenabzug, Vorsteuer abziehbar
- Vermieter: Werbungskosten, umlagefähig nach BetrKV
- WEG: der Verwalter weist den Anteil je Einheit aus
Keine Steuerberatung. Höchstbeträge und Voraussetzungen des § 35a EStG gelten je Haushalt und Kalenderjahr; haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen haben getrennte Höchstbeträge. Für Zweit- und Ferienwohnungen im Inland gilt die Begünstigung ebenfalls, für gewerblich genutzte Flächen nicht. Im Zweifel fragen Sie Ihre Steuerberatung – die Rechnung des Betriebs ist so aufgebaut, dass sie die nötigen Angaben enthält.
Unser Anspruch
Nicht jeder Betrieb kommt ins Netz
In der Gebäudereinigung entscheidet nicht die Ausstattung, sondern wer bei Ihnen durch die Tür geht – und ob dieser Mensch ordentlich angemeldet und versichert ist. Genau deshalb ist die Auswahl unsere eigentliche Leistung.
Aufnahme nur mit Nachweis
Vor dem ersten Auftrag liegen die Unterlagen vor – nicht irgendwann später.
- Eintrag im Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke – Gebäudereiniger ist anzeigepflichtig (Anlage B1 HwO)
- Betriebshaftpflicht mit ausdrücklichem Einschluss für Schlüsselverlust
- Höhenqualifikation bei Glas- und Fassadenarbeit über 3 m
- Tariftreue nach dem Gebäudereinigerhandwerk – angemeldetes, sozialversichertes Personal
Ein Zuschlag, ein Betrieb
Wir sind kein Lead-Portal. Die Betriebe bieten ohne Ihren Namen – Ihre Angaben bekommt nur der Betrieb mit dem Zuschlag. Keine fünf, die Sie dann alle anrufen.
- Ein Ansprechpartner, keine fünf Rückrufe
- Ihre Daten gehen nicht an einen Verteiler
- Der Betrieb wird namentlich genannt, bevor Sie sich binden
- Ab-Preis vorab statt Angebotslotterie
Bewertet nach jedem Auftrag
Die Prüfung endet nicht mit der Aufnahme. Gerade im laufenden Turnus zeigt sich Verlässlichkeit erst nach ein paar Monaten – beim vierten Ausfall, nicht beim ersten.
- Ausgefallene Turnustermine werden erfasst
- Wiederholte Absagen führen zur Sperre im Netzwerk
- Vertretung bei Krankheit und Urlaub muss geregelt sein
- Fällt ein Betrieb aus, organisieren wir den Ersatz
Ohne Vermittlungsgebühr
Sie zahlen den Preis des Betriebs – nicht den Preis des Betriebs plus unseren.
- Keine Gebühr, keine Provision zu Ihren Lasten
- Vergütet werden wir vom Partnerbetrieb
- Der Katalogpreis ist der Preis, über den gesprochen wird
Die Nachweise prüfen wir bei Aufnahme in das Netzwerk und lassen sie uns erneuern. Eine laufende Überwachung des Betriebsablaufs, der Personalauswahl oder der Lohnabrechnung findet nicht statt; geschuldet sind sorgfältige Auswahl und Vermittlung. Die fachgerechte Ausführung, die Beschäftigungsverhältnisse und der Umgang mit Ihren Schlüsseln liegen beim ausführenden Betrieb aus seinem Vertrag mit Ihnen. Wer deutlich unter dem Branchenmindestlohn anbietet, kann nicht legal beschäftigen – auch deshalb nennen wir unsere „ab“-Preise offen.
Absage & Verschiebung
Pläne ändern sich. Fair geregelt.
Ein einzelner Termin und ein laufender Turnus sind zwei verschiedene Dinge – deshalb zwei Staffeln. Es sind die Richtwerte der Partnerbetriebe; verbindlich ist die Vereinbarung im Angebot.
Früher als 48 Stunden
Absagen oder verschieben – ohne Gebühr, ohne Begründung.
48 bis 24 Stunden vorher
Auch hier noch frei. Verschieben ist uns lieber als absagen – der Betrieb füllt den Tag sonst schwer.
Unter 24 Stunden
Die Kraft ist für Ihren Termin eingeteilt und lässt sich so kurzfristig kaum noch anders einsetzen.
Niemand lässt rein
Der häufigste Fall überhaupt: Termin steht, das Team steht vor der Tür – und kommt nicht hinein.
Zutritt ist der Knackpunkt, nicht das Datum. Über die Hälfte der Ausfälle in der Reinigung sind keine Absagen, sondern verschlossene Türen: Schlüssel nicht hinterlegt, Code geändert, Alarmanlage scharf, Hund frei in der Wohnung. Klären Sie den Zutritt einmal schriftlich – dann kommt dieser Punkt gar nicht erst zum Tragen.
Vor der Abnahme wird es eng. Bauendreinigung und Übergabereinigung liegen naturgemäß am letzten möglichen Tag. Verschiebt sich Ihr Bauzeitenplan, sagen Sie früh Bescheid – ein Ersatztermin in derselben Woche ist meist noch machbar, ein Ersatztermin am selben Tag nie.
Einzeltermin aussetzen
Bis 24 Stunden vorher. Ein ausgefallener Termin im Turnus wird nicht berechnet.
Turnus pausieren
Urlaub, Umbau, Betriebsferien. Der Vertrag läuft weiter, die Einsätze ruhen – ohne Gebühr.
Kündigung
Zum Monatsende, nach der Frist im Vertrag des Betriebs. Für Privathaushalte höchstens zwölf Monate Mindestlaufzeit – danach läuft der Vertrag unbefristet und ist mit einem Monat kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB).
Zutritt dauerhaft unmöglich
Steht das Team wiederholt vor verschlossener Tür, wird der Einsatz wie ein Ausfall behandelt.
Pausieren statt kündigen. Ein Turnusvertrag ist für den Betrieb Planungssicherheit – dafür ist er je Einsatz günstiger als die Einzelbeauftragung. Deshalb sind die Betriebe an der Pause interessiert, nicht an der Ausfallgebühr. Fragen Sie danach, bevor Sie kündigen.
Preisanpassung ist geregelt, nicht beliebig. Der Branchenmindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk wird tariflich fortgeschrieben. Ein seriöser Turnusvertrag nennt deshalb vorab, wann und in welchem Rahmen der Betrieb anpassen darf – und räumt Ihnen dann ein Sonderkündigungsrecht ein. Fehlt beides, fragen Sie nach.
Die Sätze sind pauschalierter Schadensersatz, keine Gebühr. Ihnen bleibt in jedem Fall der Nachweis, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist (§ 309 Nr. 5 lit. b BGB). Einmalige Reinigungsleistungen folgen dem Werkvertragsrecht (§ 648 BGB); ein laufender Turnusvertrag ist in der Regel ein Dienstvertrag (§ 611 BGB) mit eigener Kündigungsfrist. Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen zusätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 312g BGB), das jeder Absagestaffel vorgeht. Sagt der Betrieb ab, kostet Sie das nichts – wir vermitteln ohne Vermittlungsgebühr nach. Verbindlich sind die Bedingungen des ausführenden Betriebs; unsere Vermittlungsbedingungen regeln allein die Vermittlung. Uns gegenüber entsteht Ihnen kein Entgelt.
Häufige Fragen
Was Sie vor der Anfrage wissen wollen
Was kostet die Vermittlung?
Mit wem schließe ich den Vertrag?
Sind die Preise im Katalog verbindlich?
Kommt jemand vorbei, bevor ich einen Preis bekomme?
Was kostet die Reinigung bei mir?
Warum ist eine kleine Wohnung je Quadratmeter so viel teurer?
Bekomme ich immer dieselbe Reinigungskraft?
Wie kommt der Betrieb in meine Räume?
Sind Reinigungsmittel und Verbrauchsmaterial im Preis?
Ist die Treppenhausreinigung auf die Mieter umlegbar?
Wie kurzfristig geht ein Termin?
Was ist bei Glasfassaden und Glasdächern anders?
Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?
Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?
Was ist, wenn beim Reinigen etwas beschädigt wird?
Für Reinigungsbetriebe
Sie reinigen Gebäude und wollen Aufträge?
Was Sie dafür vorlegen müssen, steht hier vollständig – bevor Sie Zeit investieren. Das Gebäudereiniger-Handwerk ist zulassungsfrei, aber anzeigepflichtig (Anlage B1 HwO); die Partnerbetriebe weisen ihren Kammereintrag nach. Zehn der zwanzig Nachweise sind sperrend: Ohne sie wird nicht vermittelt, und ein abgelaufener Nachweis wirkt genauso wie ein fehlender.
20 Nachweise10 davon sperrend
- sperrtBetriebshaftpflicht mit Obhutsschadendeckung
- sperrtBetriebshaftpflichtversicherung (3 Mio. / 3 Mio. / 250 T€)
- sperrtSchlüsselverlustdeckung (mind. 50.000 €)
- sperrtNachweis Sozialkasse Gebäudereiniger-Handwerk
- sperrtVertraulichkeitsverpflichtung des Personals
- sperrtÜbermittlungsvereinbarung Kundendaten
- sperrtUnbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
- sperrtUnbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
- sperrtMindestlohnerklärung §13 MiLoG
- sperrtGewerbeanmeldung (§14 GewO)
- HinweisErklärung Branchenmindestlohn Gebäudereinigung (AEntG)
- HinweisFührungszeugnisse eingesetzter Personen
- HinweisQualifikation Höhenarbeit und Absturzsicherung
- HinweisPrüfnachweise Leitern und Hubarbeitsbühnen (BetrSichV)
- HinweisGefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe (GefStoffV)
- HinweisA1-Bescheinigungen
- HinweisUSt-IdNr. oder Steuernummer
- HinweisHandelsregisterauszug
- HinweisNachweis weiterer Auftraggeber (§7 SGB IV)
- HinweisStatusfeststellung §7a SGB IV (Formular V0027)
Sie füllen das Bewerbungsformular aus – Einsatzgebiete, Kapazität, Ansprechpartner. Wir melden uns, prüfen die Nachweise und geben Ihnen einen Zugang zum Partnerportal; dort werden die Unterlagen hochgeladen, nicht über das Formular. Die Übermittlungsvereinbarung ist kein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO: Sie bleiben eigene verantwortliche Stelle und arbeiten nicht auf Weisung.
Einzugsgebiet
Frankfurt, Rhein-Main und Hessen
Zu Hause sind wir im Rhein-Main-Gebiet – dort sitzen die meisten Betriebe im Netz und dort sind die Wege kurz. Gereinigt wird in ganz Hessen. Beim laufenden Turnus zählt die Nähe besonders: Ein Betrieb, der Sie in eine bestehende Tour einplanen kann, hält den Termin zuverlässiger und kalkuliert günstiger als einer, der jedes Mal vierzig Kilometer anfährt. Liegt Ihre Postleitzahl knapp außerhalb, fragen Sie trotzdem.